Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei hat der klagenden Partei die mit 1.678,68 EUR (darin 279,78 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. …
Text Begründung: Mit Telefax vom 23. 4. 2007 hatte der zunächst zur Vertretung der Klägerin bestellte Rechtsanwalt Dr. Siegfried H***** das Erstgericht über die Auflösung des Vollmachtsverhältnisses mit der klagenden Partei informiert. In der darauffolgenden Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung v…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Beklagten ist zulässig, aber nicht berechtigt. 1. Das Rekursgericht hatte erkennbar vom Selbsthilferecht des § 522 Abs 1 ZPO Gebrauch gemacht und den zuvor zu Unrecht als verspätet zurückgewiesenen Rekurs der Klägerin inhaltlich behandelt. Dass das Selbstabhilferecht (siehe d…