JudikaturJustizRS0036650

RS0036650 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Januar 1983

Die Ersatzzustellung durch Anheftung der Aufforderung und Hinterlegung des Schriftstückes bei der Post hat zur Voraussetzung, daß die Partei zwar abwesend vom Hause, wohl aber ortsanwesend ist.

Entscheidungen
50