Spruch Die von der Antragstellerin erstattete Beantwortung des Revisionsrekurses wird zurückgewiesen. Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden aufgehoben; dem Erstgericht wird die Einleitung des Verfahrens unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund aufge…
Text Begründung: Die Antragstellerin, Eigentümerin des Hauses *****, in dem der namentlich bezeichnete Antragsgegner mehrere Wohnungen und ein Geschäftslokal gemietet hat, stellte am 23.8.1993 bei der Zentralen Schlichtungsstelle der Stadt Wien den Antrag auf Erhöhung der Hauptmietzinse wegen geplanter…
Rechtliche Beurteilung Diese Revisionsrekursbeantwortung war vorweg zurückzuweisen. Da die Entscheidung des Erstgerichtes nicht in der Sache selbst und dazu noch vor Eintritt der Streitanhängigkeit erging, besteht weder nach § 37 Abs 3 Z 17 lit c MRG noch nach § 521a Abs 1 Z 3 ZPO (iVm § 37 Abs 3 Z 16 MRG) eine Möglichke…