Spruch Die für eine Unterbrechung der Verjährung erforderliche Gerichtshängigkeit tritt erst ein, wenn die Klage in der Einlaufstelle eingelangt ist OGH 24. 10. 1972, 8 Ob 196/72 (OLG Wien 10 R 60/72, LGZ Wien 26 Cg 356/71)…
Text Am 21. 12. 1968 ereignete sich ein Verkehrsunfall, bei dem die bei der Klägerin sozialversicherte Hertha A als Insassin des PKW W ... schwere Verletzungen erlitt. Der Lenker und Halter dieses PKW, Leopold A, war im Unfallszeitpunkt bei der Beklagten haftpflichtversichert. Die Klägerin begehrte als …
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Gemäß § 1497 ABGB wird die Verjährung dadurch unterbrochen, daß derjenige, der sich auf die Verjährung berufen will, von dem Berechtigten belangt und die Klage gehörig fortgesetzt wird. Der Revision ist zuzugeben, daß unter dem Begriff der "Belangung" mit einer Klage n…