Spruch Die Rekurse werden zurückgewiesen. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 4.525,07 EUR (darin 754,18 EUR an Umsatzsteuer), der ersten Nebenintervenientin auf Seiten der klagenden Partei die mit 4.525,27 EUR (darin 754,21 EUR an Umsatzsteuer) und der zweiten Nebenintervenienti…
Text Begründung: Die Beklagte ist Versicherungsmaklerin und vermittelte der Zweitnebenintervenientin auf Seiten der Klägerin (folgend: VN) im Jahr 2005 einen Versicherungsvertrag mit der Erstnebenintervenientin auf Seiten der Klägerin (folgend: VR), der im Zusammenhang mit dem von der VN vorgenommenen Ve…
Rechtliche Beurteilung Aufgrund des Zulässigkeitsausspruchs des Berufungsgerichts iSd § 519 Abs 1 Z 2 ZPO ist dessen Aufhebungsbeschluss grundsätzlich anfechtbar, bedarf zu seiner Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof allerdings der Geltendmachung einer Rechtsfrage von der Qualität des § 502 Abs 1 ZPO. Diese Vorausse…