JudikaturJustizRS0035528

RS0035528 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. November 2021

Mehrere Kläger oder Beklagte sind Streitgenossen nach § 11 Z 1 ZPO nF, wenn sie auch nur aus demselben tatsächlichen Grund berechtigt oder verpflichtet sind (Petrasch, Das neue Revisionsrecht, ÖJZ 173).

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