RS0035096 – OGH Rechtssatz
RS0035096 – OGH Rechtssatz
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Wenn die klagende Partei einen Anspruch gegen den Sozialversicherungsträger auf Zahlung eines Hilflosenzuschusses hat, dann ist der kongruente Anspruch nach õ 332 Abs 1 ASVG (arg... als dieser Leistungen zu erbringen hat) auf den Sozialversicherungsträger übergegangen, selbst wenn es noch zu keiner Anerkennung des Anspruches durch letzteren gekommen ist. In diesem Falle ist die klagende Partei somit zur Geltendmachung von Pflegekosten nicht mehr aktiv legitimiert (hier: gleichzeitig anhängiges Schiedsgerichtsverfahren wegen Zuerkennung des Hilflosenzuschusses).