Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Teil- und Zwischenurteile der Vorinstanzen werden dahingehend abgeändert, dass Punkt 3) der Entscheidungen (Zuspruch eines unbestimmten Zahlungsbegehren im Rahmen der Stufenklage) ersatzlos zu entfallen hat. Die Kosten des Revisionsverfahrens sind weitere Verfahr…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt 1) die Bezahlung von EUR 72.672,83 als gesetzlichen Pflichtteil, 2) die Beklagte schuldig zu erkennen, der Klägerin über das Vermögen des Erblassers vollständig Auskunft zu erteilen, die Schätzung zu gestatten und einen Eid über die Richtigkeit und Vollständ…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, sie ist auch berechtigt. Die Klägerin erhob neben einer Leistungsklage auch eine Stufenklage iSd Art XLII EGZPO. Bei dieser Klage darf das Begehren auf Zahlung mit dem Rechnungslegungsbegehren verbunden werden, obwohl die Höhe des zu zahlenden Betrages erst nach erfolgter …