RS0034978 – OGH Rechtssatz
RS0034978 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Über die gemeinsamen Grundlagen des Rechnungslegungsbegehrens und Zahlungsbegehrens muss wegen ihrer engen Verbindung gemeinsam entschieden werden; im Falle der Fällung eines Teilurteils über die Verpflichtung zur Rechnungslegung müssen auch die Grundlagen des erst zu beziffernden Leistungsbegehrens geklärt werden, so schon ÖBl 1982,24.