Spruch Rechtliche Stellung des von der Mehrheit bestellten Verwalters gegenüber der Minderheit. Entscheidung vom 8. Jänner 1969, 5 Ob 341/68. I. Instanz: Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien; II. Instanz: Oberlandesgericht Wien.…
Text Die Klägerin ist zu 9/20 Anteilen Miteigentümerin des Hauses in Wien, D.-Straße 134. Die übrigen 11/20 Anteile gehörten ursprünglich dem im Jahre 1966 verstorbenen Franz W. Sie gingen dann auf Grund letztwilliger Verfügung an Gertrude H. über. Zufolge Bevollmächtigung durch die Mehrheitseigentümer v…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Dem Berufungsgericht ist darin beizupflichten, daß die Beklagte, wenn sie auch vom Mehrheitseigentümer zur Verwalterin bestellt wurde und die Klägerin mit dieser Bestellung nicht einverstanden war, zufolge der Bestimmungen der §§ 833 ff. ABGB. auch Machthaberin der Klägerin ist …