Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, daß das Urteil des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 8.979,75 bestimmten Kosten des Rechtsmittelverfahrens (darin S 707,25 Umsatzsteuer und S 1.200,-- …
Text Entscheidungsgründe: Der am 18. Juni 1981 verstorbene Franz Ignaz G*** (im folgenden Erblasser) hinterließ seine Ehegattin (die Beklagte), die er mit Testament vom 25. April 1962 zu seiner Alleinerbin bestimmt hatte, und eine Tochter aus erster Ehe (die Klägerin). Das Testament machte der Gerichtsk…
Rechtliche Beurteilung Die von der Beklagten gegen das berufungsgerichtliche Urteil erhobene Revision ist zulässig, weil zur Frage, ob dem Noterben der Manifestationsanspruch auch gegen den Nachlaßgläubiger zustehe, dem der Nachlaß an Zahlungs Statt überwiesen wurde, wenn er zugleich letztwillig zum Erben berufen ist, ein…