JudikaturJustizRS0034886

RS0034886 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Oktober 1999

Der zweite Anwendungsfall des Art XLII EGZPO enthält eine materiellrechtliche Vorschrift, wonach unter den dort genannten Voraussetzungen auch eine rechtliche Verpflichtung zur Vermögensangabe und Eidesleistung besteht.

Entscheidungen
5