Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahingehend abgeändert, dass das Teilurteil lautet: Das Hauptbegehren, die beklagte Partei sei schuldig, der klagenden Partei über den Verbleib des Vermögens zum Nachlassgegenstand Sparbuch (BAWAG: Konto Nr *****) …
Text Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind die Kinder des am 10. 1. 2003 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstorbenen Josef E*****. Der Kläger und seine Schwester gaben im Verlassenschaftsverfahren eine bedingte Erbserklärung ab. Der Beklagte gab weder eine Ausschlags- noch eine Erbs…
Rechtliche Beurteilung Art XLII EGZPO regelt in Abs 1 zwei Fälle. Nach dem ersten Fall kann der, der nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes dazu verpflichtet ist, ein Vermögen anzugeben, durch Urteil dazu verhalten werden. Diese Bestimmung schafft keine eigene zivilrechtliche Verpflichtung, sondern setzt eine solc…