JudikaturJustizRS0033803

RS0033803 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. Juni 1983

Der Anspruch auf Ausstellung einer vereinbarungsgemäß auszustellenden Übernahmsbestätigung besteht auch dann, wenn die Lieferung mangelhaft war; allfällige vorhandene Mängel können in der Übernahmsbestätigung gerügt werden.