RS0033803 – OGH Rechtssatz
RS0033803 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Der Anspruch auf Ausstellung einer vereinbarungsgemäß auszustellenden Übernahmsbestätigung besteht auch dann, wenn die Lieferung mangelhaft war; allfällige vorhandene Mängel können in der Übernahmsbestätigung gerügt werden.