RS0032250 – OGH Rechtssatz
RS0032250 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Das Begehren, das Pfand Zug um Zug gegen Erstattung der gesicherten Forderung zu übergeben, ersetzt die vom Gesetze geforderte Befriedigung des Pfandgläubigers nicht.
RS0032250 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Das Begehren, das Pfand Zug um Zug gegen Erstattung der gesicherten Forderung zu übergeben, ersetzt die vom Gesetze geforderte Befriedigung des Pfandgläubigers nicht.