JudikaturJustizRS0030855

RS0030855 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Januar 2003

In das Vermögen des Vaters eines unehelichen Kindes sind auf Grund des Gesetzes nur die unehelichen Kinder ersten Grades erbberechtigt; es besteht also kein Eintrittsrecht der Kinder des vorverstorbenen unehelichen Kindes.

Entscheidungen
5