Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden mit der Maßgabe bestätigt, dass sie zu lauten haben: „Das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, der klagenden Partei 71.493,65 EUR samt 4 % Zinsen seit 1. 3. 2004 zu bezahlen, besteht dem Grunde nach zu Rech…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin kam am 11. 1. 2004 gegen 10:30 Uhr auf einem eisglatten Gehweg innerhalb der Wohnanlage der beklagten Eigentümergemeinschaft in Perchtoldsdorf zu Sturz und brach sich die Hand. Der Gehweg war nicht gestreut, obwohl es am Vortag vom späten Vormittag an bis Mitternac…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil es einer Klarstellung der Rechtslage durch den Obersten Gerichtshof bedarf; sie ist aber nicht berechtigt. Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 dritter Satz ZPO). Im Übrigen macht die beklagte Partei geltend, sie habe die R…