JudikaturJustizRS0029841

RS0029841 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. November 2018

Zwar gehört es zu den Pflichten eines Arbeitnehmers den gerechtfertigten Anordnungen des Arbeitgebers nachzukommen doch ist der Arbeitgeber seinerseits verpflichtet die Arbeitsbedingungen so zu gestalten dass die ideellen und materiellen Interessen des Arbeitnehmers gewahrt bleiben. Im Kollisionsbereich dieser Interessen hat es daher bei Beurteilung der Frage ob Weisungen gerechtfertigt erfolgten zu einer Abwägung zu kommen.

Entscheidungen
8