JudikaturJustizRS0029341

RS0029341 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Dezember 2023

Bei Angestellten mit einer größeren Vertrauensstellung ist ein strengerer Maßstab hinsichtlich der Vertrauenswürdigkeit anzulegen als bei Dienstnehmern mit untergeordneten Tätigkeiten (Ärztebesucherin).

Entscheidungen
51