RS0029111 – OGH Rechtssatz
RS0029111 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Bestanden für die Arbeitnehmerin auf Grund besonderer Umstände (hier:
die Streitteile lebten in Scheidung, der Arbeitgeber verlangte von der Arbeitnehmerin den Geschäftsschlüssel und das Wechselgeld) Zweifel, ob der Arbeitgeber auf ihre Mitarbeit (zumindest an diesem Tag) Wert legt, muß der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin vor Ausspruch der Entlassung wegen Nichtantritt der Arbeit ausdrücklich zum Erscheinen am Arbeitsplatz auffordern.