Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, daß das Urteil des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der Klägerin die mit S 104.616,51 (darin S 9.436,09 Umsatzsteuer und S 48.000 Barauslagen) bestimmten Kosten des Verfahrens zw…
Text Entscheidungsgründe: Der frühere Ehemann der Klägerin, von dem sie im Dezember 1985 geschieden wurde, ist auf Grund des anläßlich der Scheidung geschlossenen Vergleiches vom 3.12.1985 verpflichtet, der Klägerin und ihren Kindern einen monatlichen Unterhaltsbetrag von S 23.000 zu bezahlen. Der Rec…
Rechtliche Beurteilung Die von der Klägerin gegen dieses Urteil des Berufungsgerichtes erhobene Revision ist zulässig, weil zu den im folgenden behandelten Fragen der Bedeutung des Besitzes für die Ausfolgung des erlegten Gegenstands und der Rechtmäßigkeit des Besitzes eine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs fehlt;…