Spruch Der Umstand, daß die Praxis der Gerichte die §§ 372 ff. ABGB. auf das Verhältnis zwischen mehreren konkurrierenden Bestandnehmern analog anwendet, ist kein Grund für die Annahme, daß das Bestandrecht ein quasidingliches Recht sei und daß §§ 335 ff. ABGB. bei Verletzung eines Bestandrechtes anwendbar…
Text Die Kläger sind Mieter der Wohnung in Wien, XII., T.gasse 6/14. Sie waren im Jahre 1945 von Wien abwesend. Anfangs Dezember 1945 wurde der Zweitbeklagten eine vorläufige Benützungsbewilligung rücksichtlich der klägerischen Wohnung erteilt; seither wohnten die Beklagten in der genannten Wohnung. Am 2…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Auch die Rechtsrüge ist nicht gerechtfertigt, soweit sie die Passivlegitimation der Erstbeklagten bestreitet; das Räumungsbegehren habe sich nur gegen seine Frau gerichtet, der die Wohnung zur vorläufigen Benützung überlassen worden sei, daraus, daß Erstbeklagter einfach in der …