JudikaturJustizRS0026204

RS0026204 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Juni 2011

Fahrlässigkeit ist dann gegeben, wenn der Täter die gehörige Sorgfalt außer Acht läßt. Soweit hiebei der Grad Aufmerksamkeit zu beurteilen ist, muß ein objektiver Maßstab angelegt werden.

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7