JudikaturJustizRS0026027

RS0026027 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Februar 1965

Ausweisung eines Ehegatten durch den anderen Teil aus dem Geschäfte nach einer Auseinandersetzung läßt nicht ohneweiteres den Schluß zu, daß mit dieser Ausweisung ein Ausschluß des Ehegatten als Gesellschafters der Erwerbsgesellschaft erfolgen sollte.