RS0026027 – OGH Rechtssatz
RS0026027 – OGH Rechtssatz
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Ausweisung eines Ehegatten durch den anderen Teil aus dem Geschäfte nach einer Auseinandersetzung läßt nicht ohneweiteres den Schluß zu, daß mit dieser Ausweisung ein Ausschluß des Ehegatten als Gesellschafters der Erwerbsgesellschaft erfolgen sollte.