RS0025821 – OGH Rechtssatz
RS0025821 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
(Zum AHGB) Ein Vertrag, wonach Waren zum Verkauf um einen bestimmten Preis und mit der Abrede übergeben werden, daß der von der Rechnungslegung befreite Übernehmer den erzielten Überpreis behalten dürfe, unterliegt nicht den Bestimmungen über den Kommissionsvertrag und gewährt dem Übernehmer kein Selbsteintrittsrecht.