JudikaturJustizRS0025821

RS0025821 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. November 1920

(Zum AHGB) Ein Vertrag, wonach Waren zum Verkauf um einen bestimmten Preis und mit der Abrede übergeben werden, daß der von der Rechnungslegung befreite Übernehmer den erzielten Überpreis behalten dürfe, unterliegt nicht den Bestimmungen über den Kommissionsvertrag und gewährt dem Übernehmer kein Selbsteintrittsrecht.