Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird mit der Maßgabe bestätigt, daß es zu lauten hat: „Die beklagte Partei ist schuldig, binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution das Grundstück *****, Grundbuch R*****, samt dem darauf befindlichen Forsthaus R*****, Gemeinde M***** mit …
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger vermietete der Beklagten für die Zeit vom 1.7.1985 bis 30.6.1990 das Grundstück ***** Grundbuch R***** samt Forsthaus mit Ausnahme eines näher umschriebenen Kellerraumes als Ferienwohnsitz. Im Mietvertrag wurden monatliche Zinszahlungen vereinbart. Die Beklagte nutzt…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Beklagten ist im Ergebnis nicht berechtigt. Der Rechtsauffassung, der Kläger habe kein Bestandverhältnis aufgekündigt, sondern (inhaltlich) ein Räumungsbegehren gestellt, ist zu folgen. Er hat zwar seinen das Verfahren einleitenden Schriftsatz ausdrücklich als „Aufkündigung“ bezeich…