Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 31.219,20 (darin S 5.203,20 an Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die klagende Partei stellt mit der am 20.10.1989 überreichten Klage das Begehren, die beklagte Partei sei schuldig, das durch den Betrieb der Öltanklager kontaminierte Erdreich unter der Gegenstand des Mietvertrages vom 19.11.1969 bildenden Bestandfläche auszuheben, ordnungsgemä…
Rechtliche Beurteilung Wird das Miet- oder Pachtstück beschädigt oder durch Mißbrauch abgenützt, so haften gemäß § 1111 ABGB Mieter und Pächter sowohl für ihr eigenes, als des Afterbestandnehmers Verschulden. Doch muß der Bestandgeber den Ersatz aus dieser Haftung längstens binnen einem Jahr nach Zurückstellung des Bestan…