JudikaturJustizRS0020521

RS0020521 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Januar 2024

Fehlt es an einzelnen für die Unternehmensüberlassung charakteristischen Merkmalen, so kommt es bei der Abgrenzung zwischen Unternehmenspacht und Geschäftsraummiete darauf an, welchen Umständen die größere wirtschaftliche Bedeutung zukommt.

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