Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass das Urteil zu lauten hat: „Die gerichtliche Aufkündigung vom 29. Februar 2012 des aus den Grundstücken *****, und *****, inneliegend in der EZ 1, KG 51224 Pernau, insbesondere der darauf befindlichen …
Text Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei, ein Flugsportverein, ist aufgrund einer als „Mietvertrag“ bezeichneten Vereinbarung mit der klagenden Stadtgemeinde vom 21. 8. 1974 („rückwirkend ab 1. 10. 1972“) Unterbestandnehmerin mehrerer Grundstücke und darauf errichteter Bauten, die in der Natur einen…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist ungeachtet des Ausspruchs des Berufungsgerichts zulässig, weil die Rechtsfrage, ob die Ausnahmeregelung des § 1 Abs 4 MG für Räume, die sich auf Eisenbahngrundstücken oder Flugplätzen befinden, iVm § 49 Abs 3 MRG auch auf Untermietverträge über das gesamte Areal eines Flugplatzes an…