Spruch Den Revisionen wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden in der Hauptsache wie folgt abgeändert: „Die beklagte Partei ist schuldig, a) der erstklagenden Partei 26.176,34 EUR samt 4 % Zinsen seit 12. 9. 2017 und b) der zweitklagenden Partei 24.631,11 EUR samt 4 % Zinsen seit 14. 9. 201…
Text Entscheidungsgründe: [1] Der Vater der Streitteile verstarb am 27. 12. 2015 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung. Er hatte vier Töchter, darunter die Klägerinnen, und drei Söhne, darunter den Beklagten und R***** T*****, den mittleren Sohn. Seine Verlassenschaft wurde den Kindern zu je…
Rechtliche Beurteilung [12] Die Revisionen sind zulässig , weil Rechtsprechung zur Frage der Anwendung der Vermögensopfertheorie im Rahmen des § 951 Abs 3 ABGB aF fehlt. Dass diese Bestimmung mit 31. 12. 2016 außer Kraft getreten ist und in der Rechtslage nach dem ErbRÄG 2015 keine Entsprechung mehr hat (vgl § 789 Abs 2…