JudikaturJustizRS0019039

RS0019039 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Mai 2021

Das Klagebegehren hat grundsätzlich auf Zahlung des Ausfalles am Pflichtteil bei Exekution in die geschenkte Sache zu lauten. Besitzt der Beschenkte die geschenkte Sache nicht mehr, so hat das Klagebegehren nur auf Zahlung des Ausfalles am Pflichtteil zu lauten.

Entscheidungen
7