Spruch Die außerordentliche Revision wird zurückgewiesen. Der ordentlichen Revision wird nicht Folge gegeben. Der Kläger ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 14.293,80 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (einschließlich S 2.382,30 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Das Erstgericht wies das Hauptbegehren des Klägers, es werde festgestellt, daß er Mieter des Objektes top.Nr.1/1b in 1010 Wien, Mölkerbastei 5, und nicht verpflichtet sei, einen monatlichen Mietzins zu bezahlen, der den von ihm bezahlten monatlichen Mietzins von S 1.500 überste…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Der Kläger vertritt den Standpunkt, daß die Einwendung der Verfristung der Klage mißbräuchlich sei. Die Jahresfrist könne außerdem nicht vor der Namhaftmachung des neuen Mieters und der Aufkündigung des Bestandverhältnisses durch die Mieter zu laufen beginnen. Die …