JudikaturJustizRS0018725

RS0018725 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. März 2003

Hat der Erwerber ohne den Verkäufer zur Verbesserung aufzufordern, sie selbst vorgenommen oder durch Dritte vornehmen lassen, so kann er bloß im Wege der Geltendmachung des Minderungsanspruches eine Herabsetzung des Entgeltes erwirken, nicht aber schlechthin den Ersatz der Verbesserungskosten verlangen.

Entscheidungen
6