Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, binnen 14 Tagen a) der klagenden Partei die mit 17.622,58 S (darin 2.937,10 S Umsatzsteuer) und b) der Nebenintervenientin Markus S*** Gesellschaft mbH Co KG die mit 20.022,58 S (darin 2.937,10 S Umsatzsteuer und 2.400 S Barau…
Text Entscheidungsgründe: Der Inhalt des im Revisionsverfahren noch relevanten Prozeßstoffes läßt sich kurz dahin zusammenfassen: Der klagenden Partei steht für die Errichtung eines Baues in Innsbruck, Premstraße 57, ein Restbetrag von 612.878,18 S samt Anhang zu. Strittig ist, ob dieser Teil des Werklo…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der beklagten Partei ist nicht berechtigt. Die geltend gemachten Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit und Aktenwidrigkeit liegen nicht vor. Mängel, deren Vorliegen das Berufungsgericht verneint hat, können im Revisionsverfahren nicht neuerlich geltend gemacht werden (MietSlg 38.793). Di…