JudikaturJustizRS0017980

RS0017980 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Dezember 2004

Dem Eigentümer des durch eine strafbare Handlung eines leitenden Angestellten unrechtmäßig bereicherten Unternehmens (§ 20a Abs 1 und 3 StGB) kommt in Ansehung der Wirkung einer gemäß § 144a StPO erlassenen einstweiligen Verfügung jene Rechtsstellung zu, die bei gemäß § 379 EO bewilligten einstweiligen Verfügungen der Gegner der gefährdeten Partei innehat.

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3