Spruch Das Verlassenschaftsgericht ist zur Entscheidung über den Vergütungsanspruch des Testamentsexekutors nicht berufen. Ein solcher Vergütungsanspruch ist kein Kostenanspruch im Sinne des § 14 Abs. 2 AußstrG. Entscheidung vom 13. Oktober 1954, 3 Ob 665/54. I. Instanz: Bezirksgericht Hietzing; II. Inst…
Text Das Erstgericht hat den Antrag des Testamentsexekutors auf Zuerkennung von Kosten abgewiesen. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluß. Der Oberste Gerichtshof hat dem außerordentlichen Revisionsrekurs Folge gegeben und den Antrag des Testamentsexekutors zurückgewiesen.…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Bevor über die Zulässigkeit des Rekurses nach § 16 AußstrG. zu entscheiden war, war die Frage zu prüfen, ob der Revisionsrekurs nicht von vornherein nach § 14 Abs. 2 AußstrG. als unzulässig zurückzuweisen wäre. Diese Prüfung führt zu dem Ergebnis, daß § 14 Abs. 2 AußstrG. dem Re…