Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird dahin abgeändert, daß die Entscheidung des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 6.086,40 (darin enthalten Umsatzsteuer von S 1.014,40, keine Barauslagen) bestim…
Text Begründung: Gegen die Beklagte erging am 12.10.1994 ein klagsstattgebendes Urteil, welches entgegen § 93 Abs 1 ZPO nicht an den von ihr bevollmächtigten Rechtsanwalt, sondern an die Firma *****I*****-GmbH zugestellt wurde. Am 5.12.1994 wurden die Rechtskraft und Vollstreckbarkeit bestätigt. Auf G…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der beklagten Partei ist zulässig, er ist auch berechtigt. Die beklagte Partei verweist in ihrem Rechtsmittel darauf, daß der vom Rekursgericht zitierten Entscheidung EvBl 1957/92 ein anderer Sachverhalt zugrunde liege. In dem dieser Entscheidung zugrunde liegenden Fall sei ein…