JudikaturJustizRS0016629

RS0016629 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Juni 2009

Wird beim Titelgericht ein Antrag auf Aufhebung der Bestätigung der Vollstreckbarkeit gemäß § 7 EO gestellt, so liegt diesbezüglich ein Zwischenstreit vor.

Entscheidungen
3