JudikaturJustizRS0016123

RS0016123 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. Mai 1920

Das Vermächtnis genau bezeichneter und im Nachlasse vorhandener Inhaberpapiere ist als ein Vermächtnis einzelner Verlassenschaftsstücke anzusehen und gibt dem Legatar Anspruch auf die Zinsen ( Dividenden ) erst vom Todestage des Erblassers angefangen.