RS0016123 – OGH Rechtssatz
RS0016123 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Das Vermächtnis genau bezeichneter und im Nachlasse vorhandener Inhaberpapiere ist als ein Vermächtnis einzelner Verlassenschaftsstücke anzusehen und gibt dem Legatar Anspruch auf die Zinsen ( Dividenden ) erst vom Todestage des Erblassers angefangen.