Spruch Der gemäß § 796 ABGB. gebührende Unterhalt ist - abgesehen vom Tode des anderen Gattenteiles - durch die voraussichtliche Dauer von dessen Leistungsfähigkeit oder gar durch dessen voraussichtliche Lebensdauer nicht zeitlich beschränkt. Entscheidung vom 9. Jänner 1968, 8 Ob 346/67. I. Instanz: Bezi…
Text Die Klägerin ist die Witwe des am 7. September 1964 verstorbenen Robert W. und begehrte von der beklagten Verlassenschaft nach ihrem Gatten einen monatlichen Unterhalt von 2000 S. Das Erstgericht hat das Klagebegehren abgewiesen, da die Klägerin aus ihrem Vermögen, ihrem Einkommen und aus einer ihr…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Die beklagte Partei macht in ihrer Revision geltend, es wäre zu erheben und festzustellen gewesen, wie lange überhaupt der Erblasser, der zur Zeit seines Todes bereits im 70. Lebensjahr gestanden sei, für den Unterhalt der Klägerin aufzukommen in der Lage gewesen wäre.…