JudikaturJustizRS0015444

RS0015444 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. März 2017

Der Unterhaltsanspruch des Ehegatten nach § 796 ABGB haftet auf dem ganzen reinen Nachlasse und geht den Ansprüchen aller Legatare und Erben, auch der versorgten Noterben, vor.

Entscheidungen
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