RS0015367 – OGH Rechtssatz
RS0015367 – OGH Rechtssatz
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Das sogenannte Aufgriffsrecht ( Vorzugsrecht ) zur Gutsübernahme enthält weder ein Veräußerungsverbot, noch begründet es ein Vorkaufsrecht. Es ist nach den Vorschriften für den Wiederkauf zu beurteilen.