Spruch Die Testamentszeugen müssen den Hinweis auf ihre Zeugeneigenschaft nicht eigenhändig schreiben. Unter das Vermächtnis der Wohnung mit allem darin befindlichen Inventar im Sinne des § 677 ABGB. fällt auch der Schmuck. Entscheidung vom 10. Mai 1961, 6 Ob 180/61. I. Instanz: Landesgericht für Zivilr…
Text Die Klägerin brachte vor, daß der am 8. September 1946 verstorbene Ladislaus W. ihr als seiner langjährigen Wirtschafterin in einem Kodizill die erblasserische Wohnung samt allen darin befindlichen Möbeln, Einrichtungsgegenständen, Wäsche und Kleidern vermacht habe. Er habe ihr ferner das unentgeltl…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Zunächst wird von der Revision in längeren Ausführungen darzutun versucht, daß die denn Verfahren zugrunde liegende letztwillige Verfügung vom 8. August 1945 nicht als ein gültiges schriftliches Kodizill angesehen werden könne; denn keiner der drei Zeugen habe sich mit…