Spruch Die Teilabtretung der Hauptmietzinse kann sich auf die Zinse einzelner Bestandobjekte, auf einen Teil des Zinses bis zu einem bestimmten Vielfachen des Friedenskronenzinses oder auf den Anteil eines Miteigentümers beschränken. Entscheidung vom 13. Februar 1957, 7 Ob 45/57. I. Instanz: Bezirksgeric…
Text Da sich Anna B., Eigentümerin eines Viertelanteiles der Liegenschaft EZ. 1546 Grundbuch F., weigerte, der Aufnahme eines Darlehens von zirka 115.000 S für Instandsetzungs- und Erhaltungsarbeiten und der Pfandbestellung zuzustimmen, wandte sich Rudolf F., Eigentümer von drei Viertelanteilen, an das B…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Der Revisionsrekurs der Z.-Sparkasse bekämpft die Auffassung des Rekursgerichtes, daß hinsichtlich der Anna B. die urkundenmäßige Verpflichtung fehle. Diese Rüge ist nicht berechtigt. Es mag richtig sein, daß sowohl die Abtretung der Hauptmietzinse als auch die Verpflichtung zur…