Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 8.370 (darin enthalten Umsatzsteuer von S 1.395, keine Barauslagen) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die am 17. 12. 1994 verstorbene Schwester des Klägers betrieb mit einem Standort in Wien eine Tabak-Trafik, welche seit 4. 1. 1993 an das Online-System der beklagten Partei angeschlossen und somit neben dem Vertrieb von Brieflosen mit dem Zahlenlottospiel ausgestattet war. Nac…
Rechtliche Beurteilung Diesen Ausführungen kann nicht gefolgt werden: Zur Frage des Kontrahierungszwanges hat der Oberste Gerichtshof erst vor kurzem in der Entscheidung 4 Ob 214/97t (= EvBl 1998/22 = MR 1997, 328 = RdW 1998, 187 = WBl 1998, 96) ausgeführt, daß im Schuldrecht grundsätzlich das Prinzip der Vertragsfreihe…