JudikaturJustizRS0013370

RS0013370 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. Dezember 2020

Eine rechtsgeschäftliche Beschränkung des Auseinandersetzungsanspruches braucht unter den Teilhabern nicht ausdrücklich vereinbart zu sein, sie kann auch in einer einvernehmlichen Sachwidmung liegen.

Entscheidungen
10