Spruch Die Einräumung eines Verwaltungsrechtes allein reicht nicht zur Annahme einer Vereinbarung über die Fortsetzung der Gemeinschaft, die auch nur obligatorische Wirkung hätte, hin. Entscheidung vom 27. April 1967, 6 Ob 115/67. I. Instanz: Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz; II. Instanz: Oberlan…
Text Die Klägerin behauptet, sie sei ebenso wie der Beklagte Miteigentümerin der Liegenschaft EZ. 546 KG. VI J., Haus in Graz, K.-Gasse 33, mit Hofraum und Garten, zu einem Hälfteanteil. Gegen ihren wiederholt erklärten Willen vergebe der Beklagte im Hause freiwerdende Wohnungen gegen Ablöse, obwohl ihm …
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Soweit beide Instanzen von der Zulässigkeit und Verbindlichkeit der Vereinbarung einer Fortsetzung einer Gemeinschaft ausgehen, ist ihnen zu folgen. Dies ergibt sich schon aus § 831 ABGB., nach welcher Gesetzesstelle eine Beschränkung des aus § 830 ABGB. erfließenden unbedingten…