Spruch Ein Erbteilungsübereinkommen hindert den Erbengläubiger nicht, von dem ihm durch § 75 III TN zum ABGB eingeräumten Recht, zur Sicherung seiner Forderung gegen den Erben bei Vorhandensein der Voraussetzungen gemäß § 379 Abs. 2 EO in Ansehung des diesem angefallenen Erbgutes vor der Einantwortung eins…
Text Mit den rechtskräftigen und vollstreckbaren Versäumungsurteilen des Landes- als Handelsgerichtes Linz, je vom 8. 6. 1977, 10 Cg 292/77 und 10 Cg 293/77, wurde der Gegner der gefährdeten Partei verpflichtet, der gefährdeten Partei binnen 14 Tagen die Beträge von 1 318 350.10 S und 1 176 853.91 S, je …
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Zunächst ist darauf zu verweisen, daß die Meinung des Rekursgerichtes, der bisherigen Rechtsprechung zu § 75 der III. Teilnovelle zum ABGB lägen nur Fälle zugrunde, in denen ein Erbe das gesamte Erbgut zu übernehmen gehabt hätte, nicht zutrifft, wie sich aus der vom Rekursgerich…