JudikaturJustizRS0012588

RS0012588 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. März 1984

Ein Verteilungsvermächtnis iSd § 651 ABGB liegt nicht vor, wenn der Erblasser ein Barlegat einer bestimmten Person ( hier: dem nicht mehr bestehenden Verein "Wiener Freiwillige Rettungsgesellschaft" ) vermacht, nicht aber einer Gruppe von