Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß sie zu lauten haben: '1. Die klagende und widerbeklagte Partei ist schuldig, die beklagte und widerklagende Partei als Mieterin der Wohnung Nr. 3 im Hause 1040 Wien, Kolschitzkygasse 4 zu den gleichen Vertrags…
Text Entscheidungsgründe: Margarethe (auch Margaretha: 10 A 196/83 des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien) D und Karoline E, stellten die mit der am 20.8.1982 gegen Theresia B eingebrachten Klage das aus dem Spruch ersichtliche Räumungsbegehren. Sie brachten vor, die Mieterin dieser Wohnung, Hilda C, sei…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist berechtigt. Vorauszuschicken ist, daß sich aus dem Akt 10 A 196/83 des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien ergibt, daß die Klägerin Margarethe D am 10.3.1983 (also noch vor Schluß der mündlichen Verhandlung erster Instanz: 17.3.1983) gestorben ist und ihr Nachlaß mit rechtskräftiger …