RS0012024 – OGH Rechtssatz
RS0012024 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die Möglichkeit der Trennung oder Absonderung iS des § 415 ABGB ist nicht schon dann anzunehmen, wenn sie physisch denkbar ist. Wenn die Wiederherstellung des früheren Zustandes mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre oder eine unverhältnismäßige Wertverminderung bewirken würde, ist vielmehr eine Unmöglichkeit der Trennung anzunehmen.