Spruch Die Klage auf Feststellung des Bestehens einer Servitut gegen den Eigentümer des dienenden Grundstückes kann mit dem Begehren auf Verbücherung der Servitut verbunden werden. Es liegt auch dann ein natürlicher Wasserabfluß und keine Servitut vor, wenn ein Gründeigentümer einmal jährlich über einen G…
Text Es ist unbestritten, daß die Kläger gemeinschaftliche Eigentümer des Grundstückes 451, Acker, EZ. 20 der Kat.Gem. P. sind, welches mit seiner Westseite an das den Ehegatten Leopold und Leopoldine St. gehörige Grundstück 456, Acker mit seiner östlichen Längsseite an das den Beklagten gemeinschaftlich…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Zunächst ist zu beachten, daß zwei Klagebegehren vorliegen, und zwar auf Feststellung der Dienstbarkeit und auf Einwilligung in deren Einverleibung. Da das Vorliegen des rechtlichen Interesses des Feststellungsbegehrens nach § 228 ZPO. in allen Instanzen und daher auch im Rechts…