Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien die mit 816,50 EUR (darin enthalten 136,08 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Klägerin ist Alleineigentümerin einer Liegenschaft, auf der sich das Haus E***** 1 samt Garten befindet. Die Beklagten sind Miteigentümer der benachbarten Liegenschaft, auf der sich das Haus E***** 1a befindet. Bis 1968 gehörte das Grundstück der Beklagten zum Gutsbestand des Grunds…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichts mangels zu beantwortender erheblicher Rechtsfragen iSd § 502 Abs 1 ZPO nicht zulässig. 1. Gegenstand des Revisionsverfahrens sind die Begehren der Klägerin auf Beseitigung der Überdachung (Pultdach…