Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei hat der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit 11.966,25 S (darin 978,75 S Umsatzsteuer und 1.200,-- S weitere Barauslagen) bestimmen Kosten des Revisionsverfahrens zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: In der Tagsatzung des BG Schwechat vom 20.8.1984, E 27/82, über die Verteilung des Meistbots der am 8.9.1983 um 4,300.000,--- S zugeschlagenen Liegenschaft EZ 1347 KG Himberg erhob der Kläger, für dessen vollstreckbare Forderung von 31.812,60 S samt 8,5 % Zinsen seit 1.10.1978 …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht begründet. Nach dem allgemeinen Verteilungsgrundsatz des § 216 Abs 1 Z 4 EO sind aus der Verteilungsmasse nach den in den Z 1 bis 3 dieser Gesetzesstelle genannten, im vorliegenden Verteilungsverfahren jedoch nicht in Frage kommenden Forderungen die auf der Liegenschaft pfandr…