Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie zu lauten haben: "Der Beklagte ist schuldig, die in nördlicher Richtung auf das Grundstück 1054/1 Baufläche der EZ ***** Grundbuch Mödling des Klägers hineinragende Rampe, wie sie aus dem Foto B…
Text Entscheidungsgründe: Die Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches Mödling, bestehend unter anderem aus dem Grundstück 1054/1, steht im Eigentum des Klägers, die benachbarte Liegenschaft EZ *****, bestehend aus dem Grundstück Nr 1054/2 in jenem des Beklagten. Beide erwarben ihr Eigentum im Rahmen eine…
Rechtliche Beurteilung Eines der Grundprinzipien des österreichischen Sachenrechtes besteht in dem aus dem römischen Recht stammende Grundsatz "superficies solo cedit" (das Gebäude fällt dem Grundeigentümer zu). Demnach ist ein auf einer Liegenschaft errichtetes Gebäude grundsätzlich unselbständiger und daher sonderrecht…